[Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
- Dorothea Williams
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Wäre ich Hersteller, würde ich genau das tun, schon alleine um damit Lego zu ärgern, indem ich es ihnen täglich unter die Nase reibe. Allerdings bin ich auch ein wenig rachsüchtig und somit vielleicht nicht das beste Vorbild.
The best Man for this Job is a Wo-Man.
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- KathisKlemmbausteine
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Die waren niemals weg...der Schutz gilt ja nicht Weltweit und somit sind die Formen existent...Noppy_Brick hat geschrieben: ↑20. August 2026 21:16Ob die anderen Hersteller in so einem Fall ihre alten Spritzgussformen wieder rausholen?skjoldar skildpadden hat geschrieben: ↑20. August 2026 19:42 Plus endlich final die 1x2 Plate längs mit Klipp im Register der EU ausgetragen.
Schaut gern auf meinem Kanal vorbei:
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Rache ist nicht gut für die Bilanz!Dorothea Williams hat geschrieben: ↑20. August 2026 21:23 Wäre ich Hersteller, würde ich genau das tun, schon alleine um damit Lego zu ärgern, indem ich es ihnen täglich unter die Nase reibe. Allerdings bin ich auch ein wenig rachsüchtig und somit vielleicht nicht das beste Vorbild.
- skjoldar skildpadden
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
@Noppy_Brick hängt davon ab, ob sie getrennt für die EU konfektionieren wollen oder dann doch lieber global einheitlich produzieren möchten.
Auch spielt hinein, ob sie hinsichtlich der nun ehemaligen Design geschützten Molds eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatten.
Auch spielt hinein, ob sie hinsichtlich der nun ehemaligen Design geschützten Molds eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatten.
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Der Steinraabe
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Ich kenne mich rechtlich nicht aus. Aber waere sowas weiterhin gueltig, wenn der "Streitgegenstand" nicht mehr relevant bzw. gegeben ist?skjoldar skildpadden hat geschrieben: ↑20. August 2026 22:47 Auch spielt hinein, ob sie hinsichtlich der nun ehemaligen Design geschützten Molds eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatten.
Wer mich hören und meine Bauten sehen will, darf hier vorbei kommen: https://www.youtube.com/channel/UC0MFj0 ... 6B_sEpGv8A
Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Bin auch kein Jurist, aber unterschriebene Unterlassungserklärungen stellen erstmal einen eigenen Vertrag dar.
Wahrscheinlich kann man ihn aber später anfechten, wenn es ein Unternehmen zu sehr wirtschaftlich benachteiligt im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern trotz Vertragsfreiheit.Auch wenn der ursprüngliche Vorwurf später zweifelhaft erscheint, bleibt der Unterlassungsvertrag grundsätzlich bestehen, sofern er wirksam zustande gekommen ist. https://kanzlei-herfurtner.de/unterlassungserklaerung/
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klabauteritis
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Ich glaube, was in der Vereinbarung steht, werden wir nie wissen, so wie wir ja auch nur spekulieren können, was in der Vereinbarung zwischen Lego und Cobi steht. Ich fürchte, dass da ein ganzes Konvolut von Regelungen miteinander vertäut ist, wie z.B. die lange Abverkaufsfrist, ein Stillhalteabkommen, möglicherweise ein Einstellen der Bluebrixx Play Serie, etc., dass keine von beiden Seiten das wieder aufschnüren möchte. Ob dadrin jetzt abstrakt auf gültige Schutzrechte oder konkret auf konkrete Designs abgestellt wird, werden wir erst sehen, wenn die Moulds bei BB wieder auftauchen.
- skjoldar skildpadden
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
War die Frage denn speziell auf BlueBrixx bezogen?
Da BB alle eigenen Nichtigkeitsanträge zuruckgezogen hat und ja weiterhin ihrerseits irgendwie Interesse bekunden auch außerhalb der EU zu expandieren, lässt sich da vortrefflich Spekulatius krümmeln. Also in Richtung einer bindenden Unterlassung.
Grundsätzlich bzw in der Tendenz werden alle Designs, die in der EU von LEGO angemeldet werden, auch global in anderen Registern angemeldet. Die Auswahl ist auffällig ähnlich.
Jedoch wird zB in den USA und in China die Anmeldung geprüft. Das kann gut 1-2 Jahre dauern. Zuletzt war das im Einzelfall sogar mal fast 5 Jahre. Und nicht jedes Design findet dann auch Eintrag. Wiederum sind die Laufzeiten von Land zu Land variabel. Von maximal 10 bis 25 Jahren. Das heißt, was hier noch Jahre (ohne Anfechtung) aktiv im Eintrag mottet, ist in Kanada zB schon längst abgelaufen oder in den USA noch gar nicht aktiv eingetragen.
Nichtigkeiten hierzulande in DE und EU haben keine Relevanz auf Einträge außerhalb. Die Verfahren müssen pro Register angeleiert werden. Bislang erkenne ich nur Bestrebungen in der EU. Allein ein zuletzt aktives Design (1x1 Corner SNOT Brick) wurde im WIPO für alle 4 Länder gekippt oder durch LEGO zurückgezogenen. EU KR JP US. Jedoch gibt es zB für just dieses Element in den USA nochmal ein eigenes Design-Patent. Und dort ist es weiterhin aktiv eingetragen.
Wer also als Hersteller (egal ob BB oder MouldKing etc) für den internationalen Markt produzieren möchte und bereits durch LEGO auf die Belange von Designschutz nachdrücklich 'sensibilisiert' wurde, wird an den nun eigens abgewandelten Formen erstmal festhalten. Denn was in der EU nun als nichtig deklariert wurde oder zB in Kanada bereits abgelaufen ist, kann in anderen 'wichtigen' Zielländern noch aktiv im Schutz durch LEGO sein oder in Bälde noch aktiv werden.
Zum Vergleich: Es schwirren (hier oder im Nachbarforum) irgendwo die Designschutz Übersichtsgrafiken zu CA CH CN EU GB und US herum. Ich versuche diese halbwegs aktuell zu halten.
Da BB alle eigenen Nichtigkeitsanträge zuruckgezogen hat und ja weiterhin ihrerseits irgendwie Interesse bekunden auch außerhalb der EU zu expandieren, lässt sich da vortrefflich Spekulatius krümmeln. Also in Richtung einer bindenden Unterlassung.
Grundsätzlich bzw in der Tendenz werden alle Designs, die in der EU von LEGO angemeldet werden, auch global in anderen Registern angemeldet. Die Auswahl ist auffällig ähnlich.
Jedoch wird zB in den USA und in China die Anmeldung geprüft. Das kann gut 1-2 Jahre dauern. Zuletzt war das im Einzelfall sogar mal fast 5 Jahre. Und nicht jedes Design findet dann auch Eintrag. Wiederum sind die Laufzeiten von Land zu Land variabel. Von maximal 10 bis 25 Jahren. Das heißt, was hier noch Jahre (ohne Anfechtung) aktiv im Eintrag mottet, ist in Kanada zB schon längst abgelaufen oder in den USA noch gar nicht aktiv eingetragen.
Nichtigkeiten hierzulande in DE und EU haben keine Relevanz auf Einträge außerhalb. Die Verfahren müssen pro Register angeleiert werden. Bislang erkenne ich nur Bestrebungen in der EU. Allein ein zuletzt aktives Design (1x1 Corner SNOT Brick) wurde im WIPO für alle 4 Länder gekippt oder durch LEGO zurückgezogenen. EU KR JP US. Jedoch gibt es zB für just dieses Element in den USA nochmal ein eigenes Design-Patent. Und dort ist es weiterhin aktiv eingetragen.
Wer also als Hersteller (egal ob BB oder MouldKing etc) für den internationalen Markt produzieren möchte und bereits durch LEGO auf die Belange von Designschutz nachdrücklich 'sensibilisiert' wurde, wird an den nun eigens abgewandelten Formen erstmal festhalten. Denn was in der EU nun als nichtig deklariert wurde oder zB in Kanada bereits abgelaufen ist, kann in anderen 'wichtigen' Zielländern noch aktiv im Schutz durch LEGO sein oder in Bälde noch aktiv werden.
Zum Vergleich: Es schwirren (hier oder im Nachbarforum) irgendwo die Designschutz Übersichtsgrafiken zu CA CH CN EU GB und US herum. Ich versuche diese halbwegs aktuell zu halten.
- KathisKlemmbausteine
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Ist ja auch irgendwie nicht so ganz fair. Wer eine Unterlassung unterschrieben hat dazu darf es trotzdem weiterhin nicht nutzen und alle anderen rundherum profitieren davon...
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- skjoldar skildpadden
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Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Eine Unterlassungserklärung kann im Ausnahmefall gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden, etwa wenn sich die Gesetzeslage ändert und das zu Unterlassene plötzlich erlaubt ist.
Das hängt bestimmt aber auch von den getroffenen Formulierungen und Klauseln ab.
Das hängt bestimmt aber auch von den getroffenen Formulierungen und Klauseln ab.
Re: [Teile] Neue Lego-Bauteile beim EUIPO
Ich bin kein Anwalt.Der Steinraabe hat geschrieben: ↑21. August 2026 05:32 Ich kenne mich rechtlich nicht aus. Aber waere sowas weiterhin gueltig, wenn der "Streitgegenstand" nicht mehr relevant bzw. gegeben ist?
Verträge enthalten für gewöhnlich eine salvatorishe Klausel. Diese sagt aus, dass bei Wegfall oder Ungültigwerden einer Klausel im Vertrag nicht der gesamte Vertrag ungültig wird.
Sollte nun also ein Teil ungültig werden, kann der Rest des Vertrages nach wie vor gelten. Der Vertrag muss dann entsprechend gekündigt oder angefochten werden.
Es kann sein, dass ein Vertrag einseitig wird, d.h. nur eine Partei davon profitiert. Das ist in Deutschland nur bei Schenkungen o.ä. erlaubt.
Gewöhnlich gibt es z.B. NDAs oder Arbeitsverträge in denen steht, dass man über das Gesagte / die Arbeit Stillschweigen halten muss. Sind sie zeitlich unbeschränkt, sind diese in D ungltig. Sind sie zeitlich beschränkt, muss demjenigen, der Stillschweigen halten muss, ein Entgelt über diese Zeit gewährt werden. ansosnten wird der Vertrag wieder einseitig (s.o.)
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Für gewöhnlich werden diese Unterlassungserklärungen für ewig aufbewahrt, da es SEHR viel Geld gibt, sollte der Vertrag gebrochen werden. Das löscht auch gerne mal die Konkurrentz aus. Das kommt immer dann, wenn man es nicht mehr erwartet. Um hier die Wahrscheinlichkeiten zu steigern, werden Klauseln so formuliert, dass sie nicht nur im spezifischen Streitfall gelten, sondern auch in sonderbaren anderen Fällen, die mit dem spezifischen Fall gar nichts zu tun haben. Beispiel: BMW hat mal eine Klage verloren, als ein Modellbauhersteller für Fahrzeuge ein Patent angemeldet hatte. Dieses Wort "Fahrzeug" ist aber so generell gewählt, dass es nicht nur für Modellbaufahrzeuge gilt, sondern eben auch für normale Autos.
Sollte ein Mitbewerber also mal nicht so laufen, wie er darf, wird das Dokument aus dem Schrank geholt und nochmal geschaut, ob der Text irgendwie auf das Verhalten angwendet werden kann.
Ist ein Vertrag erst einmal unterschrieben dauert es lange und kostet viel Geld, sie für ungültig zu erklären, wenn die Gegenseite nicht mitmacht. Da Geld für Lego keine Rolle spielt hat man hier zumindest einen geeigneten Hebel in der Hand die Konkurrenz klein zu halten.